Grundstücksentwässerung und Bestandsleitungen

Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30

Zustand von Grundstücksentwässerungsanlagen technisch einordnen

Die Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30 steht im Zusammenhang mit der Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken. Kanal- Rohrreinigung Abt unterstützt bei der technischen Vorbereitung, Zustandserfassung, optischen Inspektion und – soweit für den konkreten Auftrag erforderlich – bei weiterführenden Dichtheitsprüfungen und der nachvollziehbaren Dokumentation.

DIN 1986-30 Instandhaltung bestehender Grundstücksentwässerung einordnen.
Zustandserfassung Geeignete Leitungsabschnitte optisch untersuchen und dokumentieren.
Technische Bewertung Auffälligkeiten nachvollziehbar erfassen und einordnen.
Seit 2013 Erfahrung in Rohr-, Kanal- und Abwassertechnik.
Bestandsanlagen richtig betrachten

Worum geht es bei DIN 1986-30?

DIN 1986-30:2012-02 behandelt Maßnahmen zur Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Zustandserfassung, Zustandsbewertung, Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit. Die konkrete Anwendung hängt von Anlage, Abwasserart, Prüfgrund und zusätzlich geltenden rechtlichen oder örtlichen Vorgaben ab.

01 Bestand

Bestehende Entwässerungsanlagen

Die Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30 betrifft den Instandhaltungszusammenhang bereits in Betrieb befindlicher Grundstücksentwässerungsanlagen. Dabei wird nicht nur ein einzelner Messwert betrachtet, sondern der technische Zustand der Anlage.

02 Zustand

Erfassen und bewerten

Bei geeigneten Leitungen kann eine optische Inspektion zur Zustandserfassung eingesetzt werden. Festgestellte Auffälligkeiten werden dokumentiert und im Zusammenhang mit dem Prüfauftrag technisch eingeordnet.

03 Nachweis

Prüfung nach Anlass

Ob eine optische Untersuchung ausreicht oder eine weiterführende Dichtheitsprüfung erforderlich ist, richtet sich nach dem konkreten Prüfgrund, der Anlage und den dafür maßgeblichen Vorgaben.

Offizielle Normeninformation

DIN Media führt DIN 1986-30:2012-02 unter dem Titel „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung“. Gegenüber früheren Fassungen wurde unter anderem die frühere pauschale Erstprüffrist bis 31.12.2015 gestrichen und durch eine Zeitspannenregelung ersetzt. Maßgeblich bleibt immer die für den konkreten Fall anzuwendende Normfassung zusammen mit weiteren rechtlichen, kommunalen oder vertraglichen Vorgaben.

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Technische Schutzziele

Dichtheit, Standsicherheit und Betriebssicherheit

Die Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30 steht im größeren Zusammenhang der Instandhaltung. Deshalb werden bei der Zustandserfassung nicht nur Undichtigkeiten betrachtet, sondern auch Auffälligkeiten, die Standsicherheit oder sicheren Betrieb der Grundstücksentwässerung beeinträchtigen können.

01

Dichtheit

Undichte Verbindungen, Risse oder andere relevante Auffälligkeiten können je nach Leitung und Untersuchungsverfahren Hinweise auf einen weiter zu prüfenden Zustand geben.

02

Standsicherheit

Rohrbrüche, stärkere Verformungen, Einstürze oder erhebliche strukturelle Schäden können die Tragfähigkeit beziehungsweise Funktionsfähigkeit des Leitungsabschnitts beeinträchtigen.

03

Betriebssicherheit

Ablagerungen, Wurzeleinwuchs, Versätze oder Hindernisse können den sicheren Abwasserabfluss beeinträchtigen und müssen gegebenenfalls gereinigt oder weitergehend untersucht werden.

Prüfmethode nach Aufgabenstellung

TV-Inspektion und weiterführende Dichtheitsprüfung

Bei der Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30 kann die optische Zustandserfassung eine wichtige Rolle spielen. Ob zusätzlich eine Dichtheitsprüfung mit einem anderen Verfahren erforderlich ist, hängt von Prüfgrund, Abwasserart, Zustand und den maßgeblichen Vorgaben ab.

  • Leitung bei Bedarf vor der Inspektion ausreichend reinigen
  • Prüfabschnitt und Leitungsführung eindeutig zuordnen
  • Optische Inspektion geeigneter Grundleitungen und Schächte durchführen
  • Auffälligkeiten nachvollziehbar dokumentieren
  • Weiterführende Prüfungen nur bei entsprechendem Prüfgrund einplanen
  • Sanierungsbedarf aus dem tatsächlichen Befund ableiten
Technischer Ablauf

So wird eine Bestandsleitung geprüft

Der konkrete Ablauf richtet sich nach Leitungszustand, Zugänglichkeit und Prüfauftrag. Eine klare Reihenfolge verhindert, dass ungeeignete Prüfungen auf verschmutzten oder unklaren Leitungen durchgeführt werden.

1

Prüfauftrag klären

Grundstück, Leitungsbereich, Abwasserart, vorhandene Pläne, Schächte und der konkrete Prüfgrund werden aufgenommen.

2

Leitung vorbereiten

Bei Bedarf wird die Leitung gereinigt, damit die Oberfläche ausreichend sichtbar und die Inspektion technisch sinnvoll ist.

3

Zustand erfassen

Geeignete Leitungsabschnitte werden optisch untersucht; Auffälligkeiten und relevante Schadensmerkmale werden dokumentiert.

4

Ergebnis einordnen

Der Befund wird dem Prüfauftrag zugeordnet. Bei Bedarf werden weiterführende Prüfung oder Sanierungsmaßnahmen abgestimmt.

Normen unterscheiden

DIN 1986 Teil 30 und DIN EN 1610

Die beiden Regelwerke betreffen unterschiedliche technische Zusammenhänge. Für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen ist DIN 1986-30 im Zusammenhang mit Instandhaltung und Zustandsbewertung relevant. DIN EN 1610 behandelt dagegen insbesondere Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen.

30

DIN 1986 Teil 30

Schwerpunkt: Instandhaltung bereits in Betrieb befindlicher Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken, einschließlich Zustandserfassung und technischer Bewertung.

EN

Dichtheitsprüfung DIN EN 1610

Schwerpunkt: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen im Zusammenhang mit Neubau, Herstellung beziehungsweise entsprechender Abnahme- oder Prüfaufgabe.

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Häufige Fragen

Fragen zur Dichtheitsprüfung DIN 1986 Teil 30

Worum geht es bei DIN 1986-30?

DIN 1986-30 behandelt die Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen von Gebäuden und Grundstücken. Dazu gehören unter anderem Zustandserfassung, Zustandsbewertung und technische Schutzziele.

Gibt es noch eine allgemeine Prüffrist bis 31.12.2015?

Die frühere pauschale Erstprüffrist wurde in DIN 1986-30:2012-02 gestrichen und durch eine Zeitspannenregelung ersetzt. Welche Prüfung tatsächlich erforderlich ist, hängt vom konkreten Anwendungsfall und zusätzlich geltenden Vorgaben ab.

Reicht eine TV-Kamerainspektion immer als Dichtheitsnachweis?

Nein. Eine optische Inspektion kann ein wichtiges Verfahren zur Zustandserfassung sein, ersetzt aber nicht automatisch jede weiterführende Dichtheitsprüfung. Maßgeblich sind Prüfgrund, Anlage und geforderter Nachweis.

Muss die Leitung vor einer TV-Inspektion gereinigt werden?

Für eine belastbare optische Beurteilung muss die Rohrinnenwand ausreichend sichtbar sein. Bei stärkeren Ablagerungen oder Verschmutzungen kann deshalb eine Reinigung vor der Inspektion erforderlich sein.

Ist DIN 1986-30 dasselbe wie DIN EN 1610?

Nein. DIN 1986-30 behandelt im Wesentlichen die Instandhaltung bestehender Grundstücksentwässerungsanlagen. DIN EN 1610 betrifft insbesondere Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen.

Was passiert, wenn bei der Inspektion Schäden sichtbar werden?

Sichtbare Schäden werden dokumentiert und technisch eingeordnet. Ob eine weitere Dichtheitsprüfung, Reparatur oder Sanierung erforderlich ist, hängt von Art, Lage und Relevanz des Befunds ab.

Welche Unterlagen helfen bei der Vorbereitung?

Hilfreich sind Entwässerungspläne, Angaben zu Rohrmaterial und Nennweite, vorhandene Schächte, frühere Kamerabefahrungen, bekannte Schäden sowie die konkrete Vorgabe, welcher Nachweis benötigt wird.

Grundstücksentwässerung technisch prüfen lassen

Nennen Sie Objekt, Leitungsbereich, vorhandene Schächte, bekannte Schäden und den geforderten Prüfgrund.

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