AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Kanal- & Rohrreinigung Abt, Inhaber Florian Abt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB), Unternehmer (§ 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Diese AGB finden Anwendung auf Verträge, deren Gegenstand Rohr- und Kanalreinigungsleistungen sind. Auf Verträge zur Rohr- oder Kanalsanierung finden sie keine Anwendung.Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Fassung.
Bei gewerblichen Auftraggebern gilt die zuletzt in Textform übermittelte Fassung auch für zukünftige gleichartige Aufträge.Es gelten ausschließlich unsere AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich anerkennt.
Individuelle Vereinbarungen (Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen) haben Vorrang; maßgeblich ist die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen) sind in Textform abzugeben.
Gesetzliche Vorschriften gelten ergänzend, soweit sie durch diese AGB nicht abgeändert werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Eine Beauftragung gilt als verbindliches Vertragsangebot; sie kann schriftlich, per Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Der Vertrag kommt durch Unterschrift oder durch Arbeitsbeginn zustande.Es handelt sich um Dienstverträge, bei denen kein bestimmter Erfolg geschuldet wird.
Wird das Ziel infolge von Defekten, unsachgemäßer Installation oder anderer technischer Mängel nicht erreicht, wird der tatsächliche Arbeits- und Technikeinsatz berechnet.Die Feststellung solcher Mängel gilt als Teilerfolg.
§ 3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer führt Arbeiten zur Beseitigung von Abflussstörungen in sämtlichen Entwässerungseinrichtungen durch – insbesondere in
Toiletten, Urinalen, Küchen-, Boden-, Bad- und Fallleitungen, Grundleitungen, Dachrinnen und Kontrollschächten.
Die Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik mit geeigneten Werkzeugen und Geräten.
Ist die Ursache der Verstopfung nicht eindeutig feststellbar, entscheidet der Auftragnehmer nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) über die erforderlichen Maßnahmen.
Bei Bedarf werden neue Dichtungen eingebaut; bei Ablehnung übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Undichtigkeiten.
WC-Demontage und -Montage:
Der Auftragnehmer demontiert und montiert ausschließlich bodenstehende oder wandhängende Standard-WCs mit offener Verschraubung in Boden oder Wand.
WCs mit verdeckter Befestigung (z. B. seitliche Schlitze oder Befestigung über die WC-Brille mit Spezialwerkzeug)werden nicht demontiert oder montiert.
In diesen Fällen hat der Auftraggeber auf eigene Kosten eine Demontage/Montage durch einen Sanitärinstallateur zu veranlassen.
Für dadurch entstehende Verzögerungen oder Zusatzkosten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 3.1 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer freien Zugang zu allen Entwässerungseinrichtungen zu gewähren und vor Arbeitsbeginn auf besondere Umstände (verdeckte Revisionsöffnungen, Rückstauklappen, Hebeanlagen etc.) hinzuweisen.
Während der Arbeiten ist das betroffene Abwassersystem stillzulegen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber zu prüfen, ob alle Leitungen ordnungsgemäß hinterlassen wurden.
Strom, Wasser und Stellflächen sind kostenlos bereitzustellen.
Fehlende Hilfsmittel (Leitern, Gerüste, Arbeitsbühnen) werden auf Kosten des Auftraggebers angemietet.
Entsorgungskosten trägt der Auftraggeber.
Maschinen- und Gerätehaftung:
Schäden an Maschinen, Werkzeugen oder Fahrzeugen des Auftragnehmers, die durch unsachgemäße Handlungen oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen (z. B. verdeckte Hindernisse, ungesicherte Bereiche, nicht gemeldete Fremdstoffe), sind vom Auftraggeber vollumfänglich zu ersetzen.
Das gilt auch bei Muffenversätzen, Rohrbrüchen, Ablagerungen oder Fremdkörpern, an denen Spiral- oder Hochdruckgeräte blockieren oder beschädigt werden.
Der Auftraggeber trägt die Kosten für Bergung, Reparatur oder Ersatz, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
§ 3.2 Informationen zu Rohrleitungen
Der Auftraggeber muss über Material, Verlauf und Besonderheiten informieren und vorhandene Rohr- oder Revisionspläne bereitstellen.
§ 3.3 Gefährdungs- und Stoffhinweise
Der Auftraggeber muss vor Beginn mitteilen, ob in der Anlage gefährliche Stoffe oder Gase enthalten sind (Laugen, Säuren, Lösungsmittel etc.).
Bei Feststellung solcher Stoffe während der Arbeit sind geeignete Schutzmaßnahmen auf Kosten des Auftraggebers zu treffen.
§ 3.4 Abnahme
Die Abnahme erfolgt durch Unterschrift auf dem Arbeitsbericht oder stillschweigend mit Inbetriebnahme des Systems.
§ 3.5 Vergütung
Es gilt die aktuell gültige Preisliste zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Ersatzteile, Materialien, Dichtungen, Verbindungselemente und Verbrauchsstoffe werden separat berechnet.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch zu den am Leistungstag gültigen Preisen.
Preise dürfen bei veränderten Material- oder Energiekosten angepasst werden.
§ 4 Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Privatkunden zahlen grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung in bar oder per EC-Karte.
Bei Kreditkartenzahlung wird ein Aufschlag von 2 % auf den Gesamtbetrag erhoben.Gewerbliche oder öffentliche Auftraggeber können per Rechnung mit Zahlungsziel 7 Tage netto bezahlen.
Bei Verzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
Der Auftraggeber stimmt dem elektronischen Rechnungsversand per E-Mail zu.
§ 278 BGB bleibt unberührt.
§ 5 Mängel und Haftung
Mängel sind unverzüglich anzuzeigen; Unternehmer müssen Beanstandungen innerhalb einer Woche in Textform vorbringen.
Der Auftragnehmer ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.
§ 5.1 Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich geprüfte, technisch einwandfreie Geräte.
Trotz größter Sorgfalt können Beschädigungen auftreten, insbesondere durch nicht erkennbare Vorschäden oder Installationsfehler.
Risiken entstehen durch Unwegsamkeiten wie Verstopfungen, stehendes Wasser, Ablagerungen oder verdeckte Schäden, die bei Arbeitsbeginn nicht erkennbar sind. Der Auftragnehmer haftet hierfür nicht.
Keine Haftung besteht bei alten, korrodierten oder vorgeschädigten Leitungen, bei unsachgemäßer Nutzung(Gips, Beton, Farben, Textilien etc.) oder anderen, nicht vorhersehbaren Umständen.
Keine Gewährleistung für HT-, KG- oder Eternit-Rohre, da diese durch Alter, Material oder Spannung brechen oder sich lösen können.
Keine Haftung für Bögen, Abzweige oder Reduzierungen (T-, Y-, Doppel-, Eck-, Kombi-Abzweige), da konstruktionsbedingt ein erhöhtes Bruch- und Blockagerisiko besteht.
Keine Haftung für Leitungen in Hohlräumen, hinter Verblendungen oder Nischen, die nicht sichtbar befestigt sind. Bewegungen oder Montagefehler können hier zu unvorhersehbaren Schäden führen.
Keine Haftung bei Hochdruckeinsatz, wenn Schäden an vorgeschädigten Muffen, Dichtungen oder Übergängen auftreten.
Keine Haftung bei unklaren Leitungsverläufen, fehlenden Revisionsöffnungen oder unbekannten Fremdanschlüssen.
Keine Haftung bei Vorarbeiten des Auftraggebers oder Dritter (z. B. chemische Reiniger, Spiralen, Eigenversuche).
Keine Gewährleistung bei Drainage- und Regenleitungen, da diese häufig ohne ausreichendes Gefälle oder Reinigungszugänge verlegt sind.
Kein Erfolg geschuldet bei baulichen oder systembedingten Mängeln (Gegengefälle, Rohrverzüge, defekte Verbindungen).
Der Auftraggeber wird vor Arbeitsbeginn auf diese Risiken hingewiesen.
Im Übrigen gilt die gesetzliche Haftung; § 309 Nr. 7 a BGB bleibt unberührt.
§ 5.2 Kamerainspektion und Geräteverlust
Wird bei einer Kamerainspektion ein Gerät durch Ablagerungen, Fremdkörper oder Rohrbrüche blockiert, trägt der Auftraggeber die Kosten für Ortung, Freilegung und Bergung, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
Der Auftraggeber wird vor Beginn über diese Risiken informiert.
§ 6 Aufrechnung
Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Erfüllungsort und Nebenabreden
Erfüllungsort ist der jeweilige Leistungsort.
Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 8 Notdienstzuschläge
Einsätze außerhalb der Regelarbeitszeit (Mo–Fr 07:30–17:00 Uhr) gelten als Notdienst.
Zuschläge: +70 % werktags ab 17 Uhr/Samstag, +100 % an Sonn- und Feiertagen.
§ 9 Storno, Leerfahrt und Terminverschiebung
Absage < 24 h vor Termin: Stornopauschale 89 € + Anfahrt.
Leerfahrt (kein Zugang, Kunde nicht anwesend): Anfahrt + 30 Min. Wartezeit + Stornopauschale 89 €.
Kundenspezifisch beschaffte Materialien oder Spezialgeräte werden bei Absage berechnet.
§ 10 Anfahrt, Wartezeiten, Park- und Zufahrtskosten
An-/Abfahrt gemäß Preisliste.
Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gelten als Arbeitszeit.
Park-/Zufahrtskosten trägt der Auftraggeber.
§ 11 Entsorgung und Abfallnachweise
Entsorgung von entfernten Stoffen (Schlamm, Wurzeln, Beton etc.) gegen Entgelt laut Preisliste.
Auf Wunsch erhält der Auftraggeber einen Entsorgungsnachweis.
§ 12 Leitungsortung, Öffnungen und Wiederherstellung
Ortungen, Öffnungen oder Freilegungen nur nach Freigabe des Auftraggebers und gegen Berechnung.
Wiederherstellungsarbeiten (Bau, Fliese, Putz etc.) sind nicht Bestandteil des Auftrags.
§ 13 Dokumentation, Foto/Video und Datenschutz
Der Auftragnehmer darf zur Befundung Foto- und Videoaufnahmen anfertigen und speichern.
Diese dienen ausschließlich der technischen Dokumentation und Beweissicherung.
Eine Weitergabe erfolgt nur mit Einverständnis des Auftraggebers oder bei berechtigtem Interesse (z. B. Versicherung, Gutachter).
Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet; Details siehe Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 14 Subunternehmer
Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer einsetzen und bleibt Vertragspartner.
§ 15 Preise, Kostenvoranschläge und Mehraufwand
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Erhöhter Aufwand durch den Zustand der Anlage darf nach tatsächlicher Zeit und Technik berechnet werden.
Abrechnung erfolgt im Zeittakt (z. B. je 15 Minuten).
Preisänderungen bei Mehraufwand sind zulässig.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte oder eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 17 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs (Wetter, Streik, behördliche Auflagen etc.) verschiebt sich der Termin; Schadensersatz ist ausgeschlossen.
§ 18 Verbraucherhinweis und Widerruf
Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 BGB).
Der Auftraggeber wird hierüber vor Auftragsbeginn informiert.
§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Stand: 01/2025
Kanal- & Rohrreinigung Abt – Inhaber Florian Abt